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Obstregal im Supermarkt
Axel Kirchhof/Greenpeace

Wird Pestizid-Obst bald Mangelware?

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Dabei monierten wir, dass zwar manchmal gar nicht die gesetzlich festgelegten Höchstmengen erreicht wurden, aber die sogenannte Akute Refernzdosis (ARfD) um ein Vielfaches überschritten war. Die ARfD ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestimmter Wert. Er gibt Auskunft darüber, wie viel eines Produktes verzehrt werden muss, bis akute Krankheitssymptome auftreten können.

Nun verlangt REWE von seinen Obst- und Gemüselieferanten nur noch Produkte zu liefern, die unter der ARfD bleiben. Und die Gesamtmenge der Rückstände darf maximal 70 Prozent der gesetzlichen Höchstmenge betragen.

Das war auch an der Zeit!, sagt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace. Für die Kunden wäre es allerdings wichtig, wenn REWE garantierte, dass in der verkauften Ware die ARfD und die gesetzlichen Höchstmengen nicht überschritten werden. Doch die Gewähr dafür übernehmen sie nicht.

Der Schritt war überfällig. Bisher sind die deutschen Verbraucher bei REWE nur Kunden zweiter Klasse, erklärt Krautter. Denn REWE schafft es schon seit Jahren in seinen österreichischen Billa-Filialen viel höhere Standards einzuhalten. Und auch einige deutsche Discounter haben bereits Anfang 2006 deutlich weitergehende Anforderungen eingeführt. Bei Aldi müssen Obst und Gemüse unter 80 Prozent der zulässigen Höchstmenge bleiben und es dürfen nicht mehr als vier verschiedene Rückstände gefunden werden. Lidl lässt maximal ein Drittel der gesetzlichen Höchstmenge zu. Wir fordern nun auch die anderen Supermarktketten auf, den positiven Beispielen zu folgen.

Datum
Tierqual Ställe bei Bärenmarke

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