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 Die Sauen in zu engen Kastenständen können ihre Beine nicht ungehindert ausstrecken.
Greenpeace

Mangelhafte Strafverfolgung bei Tierschutzverstößen: Greenpeace erstattet Anzeige

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Nutztiere in Großställen leiden. Auffallend oft jedoch stellen Staatsanwälte Verfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ein. Einen Staatsanwalt zeigt Greenpeace nun an.

Wird ein Hund gequält, kommt es zum Prozess. Leiden Schweine, hat das meist keinerlei juristische Konsequenzen. Greenpeace hatte den thüringischen Sauenhalter Gut Thiemendorf im Dezember 2017 angezeigt, weil er die Tiere in viel zu engen Ständen hält. Ermittlungsverfahren eingestellt, heißt es nun in dem an Greenpeace gerichteten Bescheid der Staatsanwaltschaft Gera. Ein dauerhaftes Leiden der Sauen könne ebenso wenig nachgewiesen werden wie ein Vorsatz des Tierhalters, die Tiere zu misshandeln. Zu diesem Schluss kommt der Staatsanwalt, offenbar ohne auch nur einen Zeugen vernommen zu haben oder vor Ort gewesen zu sein. Obwohl auf dem von Greenpeace eingereichten Foto- und Videomaterial verwundete Sauen zu sehen sind – in Ständen, die so eng sind, dass sie sich nicht ungehindert hinlegen können.

Den tierquälerischen Hundehaltern erging es anders. Sie wurden vor Gericht gezerrt, weil sie den Vierbeiner im Wald ohne Wasser an einen Baum gekettet hatten – an einer derart kurzen Leine, dass er sich nicht hinlegen konnte. Dabei wissen bereits kleine Kinder, dass so mit einem Hund nicht umzugehen ist, weil er leidet. Das sollte auch für Nutztiere wie Schweine gelten.

Einstellen von Verfahren hat System

Das Vorgehen der Staatanwaltschaft Gera, Verfahren zur Misshandlung von Nutztieren einfach einzustellen, ist jedoch kein Einzelfall. Immer wieder zeigen Tierschützer unhaltbare Zustände an. Und immer wieder weisen Staatsanwälte Anzeigen zurück, anstatt zu ermitteln. Deshalb beauftragte Greenpeace die Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn, derartige Fälle zu prüfen. Anhand von acht anschaulich beschriebenen Fallbeispielen zeigt sie, dass eine gegen das Tierschutzgesetz verstoßende Haltung oft straffrei bleibt: Küken, die offenbar in einem Eimer verenden, Schweine, die ohne Trinkwasser zentimetertief in Gülle stehen. „Es entsteht der Eindruck, die Staatsanwaltschaften werden nicht als neutrale Vertreter der staatlichen Strafverfolgung tätig“, so Bruhn, „sondern stellen ihre eigenen Wertvorstellungen, beziehungsweise die wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby tatkräftig über die des geltenden Rechts.“

Greenpeace zeigt Staatsanwalt an

Gegen diese Praxis will Greenpeace im Fall Thiemendorf vorgehen und hat deshalb den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Gera von einem Juristen prüfen lassen. Tatsächlich stellt der beauftragte Rechtsprofessor Dr. Jens Bülte von der Uni Mannheim mangelhafte Ermittlungen im Fall Thiemendorf fest. So hätte der Staatsanwalt weitere Nachforschungen anstellen müssen, und zwar aufgrund der vorliegenden Informationen wie dem umfangreichen Bildmaterial aus den Ställen. Maßnahmen wie etwa die Vernehmung von Mitarbeitern oder eine Begehung des Betriebes wären nötig gewesen.

Der Rechtsexperte lässt auch den fehlenden Vorsatz nicht gelten. Ein Tierhalter muss wissen, dass enge Ställe wie die auf Gut Thiemendorf nicht zulässig sind. So hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem November 2016 für Aufsehen gesorgt. Es bestätigte, dass Boxen, in denen Schweine ihre Gliedmaßen nicht ungehindert ausstrecken können, gegen die Haltungsverordnung und gegen den Tierschutz verstoßen. Ein Irrtum über die Unzulässigkeit dieser Haltung könne also nicht vorliegen.

„Der Staatsanwalt hat offenkundig und schwerwiegend seine Ermittlungs- und Strafverfolgungspflicht verletzt“, erklärt Stephanie Töwe, Greenpeace-Expertin für Landwirtschaft. Greenpeace erstattet deshalb Anzeige: gegen den Staatsanwalt.

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