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Grund für die Klage war ein 1975 geschlossener Vertrag zwischen Argentinien und Uruguay über die Nutzung des Grenzflusses Rio Uruguay. Durch die Entscheidung verfehlt Argentinien das Ziel, den Bau der beiden Zellulosefabriken noch vor einem Grundsatzurteil anzuhalten. 14 Richter des Internationalen Gerichtshofes sahen keinen Bedarf, provisorische Maßnahmen für den Stopp einzuleiten, einer der Richter stimmte dagegen.
Die Errichtung der beiden Zellstofffabriken findet unmittelbar an den Ufern des Uruguay statt. Mit dem Einsatz des veralteten Verfahrens der Chlorbleiche wird das Ökosystem massiv gefährdet. Dies habe, so die argentinische Regierung, zusätzlich Folgen für die lokale Bevölkerung. Den Menschen droht die Verarmung, da sie hauptsächlich vom Ökotourismus leben.
Bereits 2003 hatte Uruguay dem Bau einer ersten Zellulosefabrik zugestimmt, Bauherr ist das finnische Unternehmen Botnia. Eine Pressesprecherin des Unternehmens gab nach der gerichtlichen Entscheidung bekannt, mit dem Bau seiner Fabrik wie geplant fortzufahren. An der zweiten Zellstofffabrik baut die spanische Unternehmensgruppe Ence.
Noch im Januar haben Greenpeacer gegen den Bau der ersten Zellstofffabrik am Rio Uruguay protestiert. Den EU-Lateinamerika-Gipfel (EULAC) nahm zudem die Greenpeace-Aktivistin und argentinische Sambakönigin Evangelina Carrozo zum Anlass, um sich auf das Gruppenfoto der Staats- und Regierungschefs zu schmuggeln und so gegen den Bau der Zellulosefabriken zu protestieren.
Greenpeace Argentinien ist über die Entscheidung des Gerichts nicht überrascht und erwartet auch von einer zukünftigen Entscheidung keine wirkliche Lösung des Problems. Angesichts zunehmender Investitionen in Papierfabriken in der Region täte die argentinische Regierung besser daran, ein Gesetz zur sauberen Produktion von Zellstoff zu verabschieden, dass mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden müsse. Dieses würde auch für die bestehenden Zellulose-Fabriken gelten, die bereits heute die Flüsse verschmutzen. Wann der Internationale Gerichtshof letzlich zu einem endgültigen Urteil kommt, steht bislang aus. Laut Statistik beträgt der Zeitraum zwischen Anklage und dem Urteil durchschnittlich vier Jahre.
(Autorin: Cindy Roitsch)