Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegen Gefahren durch Atomkraft
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte der Bürger gegen die Atomindustrie gestärkt. Klagen von Anwohnern der Atommülltransportstrecke nach Gorleben müssen künftig zugelassen werden. Bislang hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entsprechende Klagen regelmäßig abgelehnt. Begründung: Das Atomrecht könne nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden.