Dauerbrenner AKW
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Vattenfall und die Sicherheit: Neben dem Skandal-AKW Forsmark ist auch das größte schwedische Atomkraftwerk, das AKW Ringhals, erneut ins Visier der Atomaufsichtsbehörde geraten. Block 2 musste am Freitag wegen eines Lecks im Primärkreislauf heruntergefahren werden. Block 1 blieb im Januar zwei Wochen lang am Netz, obwohl Probleme am Kühlsystem bekannt waren. Ringhals wird zu 70 Prozent von Vattenfall betrieben. Die anderen 30 Prozent hält E.ON.
In Deutschland betreibt Vattenfall unter anderem das AKW Brunsbüttel, eines der ältesten und störanfälligsten deutschen Atomkraftwerke. Brunsbüttel müsste laut Atomkonsens 2009 abgeschaltet werden. Der Energiekonzern will den Pannenreaktor länger am Netz halten und hat bereits einen entsprechenden Antrag angekündigt.
In einer Pressemitteilung vom 9. Februar 2007 anlässlich des 30-jährigen Bestehens von Brunsbüttel sagt der Vorstandsvorsitzende von Vattenfall Europe, Dr. Klaus Rauscher: ... die Sicherheit des Kernkraftwerkes Brunsbüttel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ist gegeben. Die Zuverlässigkeit des Betreibers steht außer Frage.
Über Sicherheit und Zuverlässigkeit bei Vattenfall gehen die Meinungen erheblich auseinander. In Schweden macht der Konzern seit Monaten Schlagzeilen, weil ein eklatanter Verfall der Sicherheitskultur im AKW Forsmark bekannt geworden ist. In Deutschland verhindert der Stromerzeuger seit Jahren mit juristischen Mitteln, dass Informationen über Mängel im AKW Brunsbüttel an die Öffentlichkeit gelangen.
{image_r}Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedem Bürger, jeder Bürgerin grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen. Im Februar 2002 forderte Greenpeace, die Akten zu einem schweren Zwischenfall im AKW Brunsbüttel im Dezember 2001 einsehen zu können. Das schleswig-holsteinische Wirtschaftsministerium stimmte zu. Vattenfall ging vor Gericht und gewann mit dem Hinweis, dass Betriebsgeheimnisse gefährdet seien. Der Fall liegt inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht.
In einem weiteren Verfahren klagen Umweltschützer auf Veröffentlichung einer Mängelliste, die weit über 200 Schwachstellen des AKW Brunsbüttel aufzählen soll. Sie wurde anlässlich einer Sicherheitsüberprüfung im Sommer 2001 erstellt. Das jüngste aber sicherlich nicht letzte Kapitel in diesem Streit hat jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig geschrieben. Es entschied auch in diesem Fall, dass bei einer Veröffentlichung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzerns berührt sein könnten. Die zurückgehaltene Mängelliste lasse Rückschlüsse auf den Anlagenwert zu oder auf die finanziellen Mittel, die für eine eventuelle Nachrüstung notwendig sind.