Urteil ohne Rücksicht auf Klimawandel
Im Rechtsstreit zwischen dem Energieversorger RWE und Greenpeace hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen am Donnerstag das Urteil verkündet. Danach wird Greenpeace zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Weiter wird Greenpeace untersagt, RWE-Eigentum zu betreten. Die Besetzung eines RWE-Braunkohlebaggers im Mai 2004 ist von Greenpeace mit einer Notstandslage begründet worden, da RWE wesentlich zur Klimazerstörung beiträgt.