
Vampire gegen Patent auf Baby-Blut
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Montagmorgen in München: Vor dem Europäischen Patentamt (EPAt) tauchen 15 Vampire auf. Nur Blutsauger patentieren Leben ist ihre Botschaft. Die verkleideten Greenpeacer protestieren gegen ein Patent auf Baby-Blut. Das EPAt will noch am Montag darüber entscheiden, ob das Patent (EP 343 217) der Firma Biocyte (heute PharmaStem) endgültig widerrufen wird.
Das US-Unternehmen sicherte sich bereits 1996 umfassende Rechte auf menschliches Blut aus der Nabelschnur, aus der Plazenta und aus menschlichen Föten, um die darin enthaltenen Stammzellen zu vermarkten. Das Patent wurde 1999 zwar widerrufen, doch Biocyte hat gute Chancen, zumindest Teile des Patents zurückzuerhalten. Tritt dies ein, könnte das Unternehmen mit seinem Monopol beispielsweise seit Jahren übliche Verfahren zur Behandlung von Blutkrebs blockieren.
Das Patentamt hat bisher unverantwortlich gehandelt, es hat ethische Einwände in diesem Verfahren völlig ignoriert, sagt Christoph Then, Patent-Experte von Greenpeace. Es hat sogar schon ganze menschliche Organe wie Leber, Milz und Niere patentiert. Die Patentbeamten machen den menschlichen Körper damit zur Ware. In diesem Fall kann das Patent sogar die medizinische Versorgung gefährden. Solche Patente auf Leben müssen verboten werden.
Aus dem Patentrecht ergeben sich Patente auf Leben eigentlich nicht. Das Patentrecht schützt nur: 1. was neu ist und 2. was eine Erfindung darstellt und 3. was kommerziell verwertbar ist. Trotzdem wird die gemeinsame Grundlage des Lebens - etwas, was niemand erfinden oder technisch herstellen kann - zum privaten geistigen Eigentum der Konzerne degradiert. Das natürliche Erbgut von Menschen, Tieren und Pflanzen wird zum Monopol der Industrie und das Leben zum Produkt. Die Patentierung von Genen und Lebewesen kann man getrost als den größten organisierten Raubzug in der Geschichte der Menschheit bezeichnen.
Allein aufgrund technischer Mängel war das Patent 1999 widerrufen worden. Auch im jetzigen Beschwerdeverfahren sollen vor allem technische Details geprüft werden. Greenpeace sieht von diesem Patent aber auch die Bioethik-Konvention des Europarates verletzt, die eine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers verbietet. Das EPA dagegen beruft sich bei seinen Entscheidungen auf die EU-Patentrichtlinie von 1998, die Patente auf Teile des menschlichen Körpers ausdrücklich erlaubt.
Diese umstrittene Richtlinie haben die meisten EU-Staaten bislang nicht angenommen. Dennoch will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Richtline noch vor der Sommerpause in Deutschland in nationales Recht umsetzen. Greenpeace fordert, die Patentierung von Genen, Teilen des menschlichen Körpers, Pflanzen, Saatgut und Tiere zu verbieten. Auch deshalb soll die Regierung die EU-Richtlinie nicht umzusetzen, sondern sie in Brüssel neu verhandeln.
Das Justizministerium verhält sich unverantwortlich und gibt dem Amt bei der Patentierung von Teilen des Menschen inzwischen volle Rückendeckung, erklärt Then. Ministerin Zypries hat sich dafür ausgesprochen, eine Richtlinie vollständig umzusetzen, die Patente auf menschliche Gene und Organe ausdrücklich erlaubt.
Greenpeace unterstützt die Einsprüche von Ärzten, Wissenschaftlern, medizinischen Unternehmen, der Organisation Kein Patent auf Leben! sowie der Grünen im Europäischen Parlament und nimmt an der Verhandlung vor der Beschwerdekammer des EPAt teil.
Nach Redaktionsschluss erreichte uns noch eine gute Meldung: Das Europäische Patentamt in München hat den Widerruf auf das Patent EP 343217 bestätigt. Das Patent EP 343217 der Firma PharmaStem, ist damit endgültig aufgehoben. Die Erfordernis der Neuheit sei nicht erfüllt, begründete der Patentamtssprecher Rainer Osterwalder die Entscheidung.
Greenpeace begrüßt den Ausgang des Verfahrens. Trotzdem bemängelt Greenpeace-Patentexperte Christoph Then: Leider ist es nur eine Einzelfallentscheidung, die rein technisch begründet ist. Wir hätten gerne eine Grundsatzentscheidung gegen Patente auf Teile des menschlichen Körpers gehabt - das ist aber gar nicht verhandelt worden.