Grundregeln für gutes, ethisches Fundraising
Präambel
Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach
einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die
von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.
Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen,
Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.
Dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen und Organisationen sehen sich als Mittler
zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der
berechtigten Interessen beider Seiten. Sie verpflichten sich zu ethischem Handeln.
Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising machen eine gute,
ethische Fundraising-Praxis unabdingbar.
Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen
Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner
Charta der Spenderrechte.
1. Würde
Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres
Handelns.
2. Gesetz
Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.
3. Gemeinwohl
Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie,
Solidarität und damit für das Gemeinwohl.
4. Verpflichtung zu ethischem Handeln
Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen
Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
5. Integrität
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die
Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.
6. Transparenz
Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden
Informationen über die Ziele und die Arbeit der Organisation, die verantwortlichen Personen
sowie zur Transparenz bei der Rechnungslegung. Diese muss vollständig und
nachvollziehbar sein.
Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u.a. die Werbe- und Verwaltungskosten in
getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren.
7. Fairness
Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Organisationen jedes
unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster
Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation
oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.
8. Freie Entscheidung
Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere
potentieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden
unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen.
9. Privatsphäre
Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und
bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre.
10. Datenschutz
Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
11. Mittelverwendung
Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung
und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.
12. Weiterbildung
Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit geben, ihre professionellen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.
13. Austausch
Wir pflegen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch unserer eigenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit denen anderer Organisationen auch über den nationalen
Rahmen hinaus.
14. Vergütung
Wir sorgen für eine leistungsgerechte, nicht diskriminierende Vergütung aller entgeltlich
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die transparente Handhabung von
Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum
Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen praktizieren wir nicht.
Dienstleister, die in unserem Namen auftreten, verpflichten wir, diese Regeln gegenüber
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls einzuhalten.
15. Selbstbestimmung
Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern,
Dienstleistern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, die unser Handeln in
unangemessener Weise determinieren.
16. Befangenheit und Interessenkonflikte
Wir verpflichten alle für die Organisation handelnden Personen, ihre Beziehungen zu
potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern nicht für private und
satzungsfremde Zwecke auszunutzen.
17. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit von
irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder
annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie Anderen solche Vorteile nicht versprechen
oder gewähren.
18. Ausübung
Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnden zur Einhaltung der Grundregeln für
ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes.
19. Wirksamkeit gegenüber Dritten
Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Namen Handelnden verbindlich.
20. Schiedskommission
Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß
gegen diese Grundregeln gerügt wissen möchten, können wir uns an die
Schiedskommission wenden, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem
Zweck eingerichtet hat.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.4. 2013 in Berlin