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nuclear plant action Brunsbuettel
Fred Dott/Greenpeace

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Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am Dienstag entschieden, das Interesse der Öffentlichkeit auf Information und Transparenz sei bei Störfällen höher einzuschätzen als das Recht des Betreibers Vattenfall auf Wahrung seiner Betriebsgeheimnisse.

Damit folgte das OVG einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dieses hatte im Februar 2008 im Grundsatz entschieden, dass Greenpeace in diesem Fall als Sachwalter der Allgemeinheit tätig sei. Das zuständige Ministerium dürfe die Akteneinsicht nicht länger verwehren.

Dieser Sieg vor Gericht ist eigentlich ein Skandal, urteilt Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital. Es darf keine sechs Jahre dauern, bis ein Konzern wie Vattenfall in seine Schranken verwiesen wird und sich die Öffentlichkeit ein Bild von einem schweren Atomstörfall machen kann. Das zeigt, dass das Umweltinformationsrecht dringend reformiert werden muss.

Ein Störfall wird vertuscht

Im AKW Brunsbüttel war es am 14. Dezember 2001 zu einer Wasserstoffexplosion nahe am Reaktordruckbehälter gekommen. Rund drei Meter Rohrleitung wurden zerfetzt. Die Öffentlichkeit erfuhr erst zwei Monate später von dem Vorfall. Der Energiekonzern Vattenfall, Nachfolger der Hamburgischen Electricitätswerke, führte die Verharmlosungstaktik der HEW fort. Er verschleppte die Aufklärung.

{image}Um das Ausmaß des Störfalls einschätzen zu können, beantragte Greenpeace im Februar 2002 Akteneinsicht. Dabei ging es um den Schriftverkehr zwischen dem AKW-Betreiber und der Aufsichtsbehörde in Kiel. Das zuständige schleswig-holsteinische Ministerium stimmte zu. Es ordnete allerdings keinen Sofortvollzug an. Vattenfall nutzte die gewonnene Zeit und focht die Weitergabe der Informationen gerichtlich an.

Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte. Erst jetzt sah das Unternehmen sich gezwungen, nachzugeben und in einen Vergleich einzuwilligen. Bis zum Schluss hat Vattenfall mit allen juristischen Winkelzügen um jede Aktenseite gekämpft, sagt Smital. Der Konzern wehrt sich gegen Transparenz, wo er nur kann.

Erst vergangene Woche hat der Stromversorger bei einer Begehung des AKW Krümmel verkündet, er habe aus der Vergangenheit gelernt. Man wolle die Öffentlichkeit nun bei Störfällen offener und schneller informieren. Das AKW Krümmel ist seit einem Trafobrand im Juni 2007 vom Netz. Auch bei diesem Störfall gelangte das wahre Ausmaß erst nach Wochen und stets nur scheibchenweise an die Öffentlichkeit.

Die angebliche Offenheit von Vattenfall ist eine reine PR-Maßnahme, solange sich das Unternehmen so gebärdet wie bei diesem Rechtstreit, erklärt Smital. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, im Falle eines Störfalls umfassende Informationen und auch Unterlagen zu erhalten. Dies sollte schnell möglich sein - nicht erst Jahre später.

 

  • Störfall im AKW Brunsbüttel

    Störfall in Brunsbüttel

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  • nuclear power plant Brunsbuettel

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