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Ulrich Baatz/Greenpeace

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Das ist ein Sieg für jeden, der wissen möchte, was mit seinen Steuergeldern geschieht. Mit dem Urteil werden die Anhänger der Geheimniskrämerei in die Schranken gewiesen, kommentiert Dr. Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung das Urteil.

Rund sechs Milliarden Euro Landwirtschaftszuschüsse werden in Deutschland jährlich verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit weiß, wer davon profitiert. Greenpeace hat aufgedeckt, dass auch branchenfremde Unternehmen wie Energiekonzerne, Zigarettenhersteller oder die Deutsche Lufthansa zu den Subventionsempfängern gehören.

Hintergrund

Im April 2006 hatte Greenpeace unter anderem beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas Einsicht in die Daten der 40 größten Zahlungsempfänger von Agrarexportsubventionen in Deutschland beantragt. Diese Bundesbehörde wickelt für das Bundesfinanzministerium die Auszahlungen ab. Doch das Zollamt wollte die Informationen nicht herausgeben. Greenpeace zog vor Gericht und das Verwaltungsgericht Hamburg gab der Umweltorganisation 2008 Recht.

Doch gegen diese Entscheidung ging die Behörde in Revision. Wegen der Bedeutung des Falles ließ das Gericht eine so genannte Sprungrevision zu. Damit wurde der Streitfall direkt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt.

Subventionen für die Reichen

Besonders ärgerlich ist, dass viele Nutznießer von Agrarzahlungen zu den Vielverdienern in Deutschland gehören. In einem Musterprozess haben Greenpeace und andere Kläger im Jahr 2007 vor Gericht erstritten, dass die höchsten Direktzahlungen an die Landwirte offengelegt werden mussten. Dabei zeigte sich, dass allein der Energieriese RWE zwischen 2002 und 2006 genau 2,1 Millionen Euro aus dem Topf für Landwirtschaftsförderung kassierte - für die Rekultivierung seiner Braunkohlegruben in Erftstadt bei Köln.

Die Liste der Spitzenempfänger las sich wie ein Adelskalender, denn zu den Großempfängern gehörten beispielsweise die Metternich Ratibor Corvey KG des Prinzen von Ratibor und Corvey oder die Gutsverwaltung von Spee in Schloss Heltorf. Die wenigsten Empfänger zählen dabei zum verarmten Adel: Die Eigentümerin von Gut Schlenderhan, Baronin Karin von Ullmann, die in den letzten fünf Jahren eine halbe Million Euro aus Brüssel erhalten hat, zählt mit einem geschätzten Privatvermögen von 4,1 Milliarden Euro zu den reichsten Deutschen.

Wie weiter?

Das Urteil hat auch eine Bedeutung für den Streit, ob alle Empfänger von Agrarsubventionen mit Namen und gezahlter Summe auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht werden müssen. In 26 von 27 Mitgliedsländern wurde diese Vorgabe der EU bereits umgesetzt, nur Deutschland hat bisher darauf verzichtet. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dies zunächst mit unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte begründet, dann auf Druck der EU aber eine Veröffentlichung bis Mitte Juni angekündigt. Mit dem heutigen Urteil liegt jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung vor, wonach Behörden verpflichtet sind, über Subventionszahlungen und Empfängernamen Auskunft zu erteilen.

Datum
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