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Obst und Gemüse im Einkaufswagen - im Hintergrund ein Kind und eine erwachsene Person.
Gordon Welters / Greenpeace

Gericht bestätigt Auskunftspflicht bei zu hohen Pestizidmengen in Obst und Gemüse

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Verbraucher können künftig mehr Informationen darüber erhalten, wo pestizidbelastestes Obst und Gemüse verkauft wurde und wie hoch die Belastungen im Einzelfall waren. Greenpeace hatte bereits 2008 bei den zuständigen niedersächsischen Behörden eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt und nun per Gericht Recht bekommen.

Die zuständige Behörde, das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) weigerte sich fünf Jahre lang, die nachgefragten Daten herauszugeben. Nun hat das Verwaltungsgericht Oldenburg ein Urteil gesprochen und das LAVES verpflichtet, diese Informationen an Greenpeace herauszugeben - ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz.

Regelmäßig werden Obst und Gemüse von staatlichen Kontrollstellen auf Pestizidrückstände überprüft. Erschreckend ist die Häufigkeit, mit der Überschreitungen der zugelassenen Höchstmengen nachgewiesen werden. So hat 2008 das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 45 Mal Pestizide in Obst und Gemüse gemessen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten lagen. Allein jeder dritte untersuchte Rucola-Salat wurde beanstandet. Bei Limetten und Grünkohl hätte jede 10. Probe nicht verkauft werden dürfen, weil sie zu hoch mit Pestizidrückständen belastet war.

Behörden müssen Informationspflicht nachkommen

Dennoch gelangen hochbelastete Produkte häufig in den Einkaufskorb, denn bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen, ist das entsprechende Obst und Gemüse meist schon verkauft. Die Behörden lassen sich viel Zeit und geben häufig nur in ihren Jahresberichten anonymisiert Auskunft über ihre Pestiziduntersuchungen. Verbraucher werden darüber nicht informiert, wo belastete Ware von den Behörden gefunden wurde.  Dabei sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einen entsprechenden Auskunftsanspruch vor.
Das Gericht in Oldenburg hat Greenpeace nun in allen Punkten der Anfrage Recht gegeben. „Wir hoffen, dass in Zukunft Anfragen nach dem VIG schnell und unbürokratisch beantwortet werden. Am besten aber wäre es, die zuständigen Behörden würden zum Schutze der Verbraucher entsprechend der im Lebensmittelgesetzbuch in § 40 Abs. 1a verankerten Informationspflicht selbst aktiv werden und zügig im Internet veröffentlichen, welche Verstöße sie festgestellt haben und um welche Produkte, Einkaufsorte und Hersteller es sich im Detail handelt. Bis dahin wird Greenpeace weiter bei den Behörden nachhaken“, sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace.

Datum
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