
Ministerin klagt nicht gegen Klon-Patent
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Greenpeace hatte das Patent als ethisch bedenklich kritisiert, weil es die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen umfasst. Nach Ansicht von Greenpeace hat die Ministerin eine besondere politische Verantwortung für das Patent, da das deutsche Patentamt eine dem Justizministerium nachgeordnete Justizbehörde ist.
Die Justizministerin machte klar, dass sie es ablehnt, dass das Bundesministerium gegen einzelne Patente klagt. Das Justizministerium hat das Klon-Patent nach eigenen Angaben bisher noch nicht eingehend geprüft. Keine Einigung erreicht man auch bei der Frage, ob Patente auf Gene und Lebewesen grundsätzlich erteilt werden sollen. So drängt die Ministerin auf eine baldige Umsetzung der EU-Bio-Patentrichtlinie durch das Parlament, nach der Patente auf Teile des menschlichen Körpers, auf Gene, auf Saatgut, Pflanzen und Tiere ausdrücklich erlaubt werden sollen. Bislang hat nur eine Minderheit der EU-Staaten der Bio-Patentrichtlinie zugestimmt.
Im Anschluss an das Gespräch sagte Behrens zum Klon-Patent des Bonner Wissenschaftlers: Wir gehen davon aus, dass das Patent zumindest in den Teilen widerrufen werden muss, die direkt auf die Verwertung menschlicher Embryonen Bezug nehmen. Alles andere wäre ethisch und rechtlich nicht zu akzeptieren. Greenpeace wird jetzt eigene rechtliche Schritte prüfen und versuchen, ein breites gesellschaftliche Bündnis zum Widerruf des Patentes zu organisieren.