Agrarexportsubventionen: Empfänger müssen veröffentlicht werden
Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit Greenpeace recht gegeben. Die Leipziger Richter bestätigten eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008. Das Verwaltungsgericht habe rechtsfehlerfrei entschieden, dass die Informationen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und deshalb freizugeben seien.