Klagen gegen den hoch subventionierten AKW-Neubau Hinkley Point C
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Das neue britische AKW Hinkley Point C erhält viel mehr Beihilfen als bisher bekannt: skandalöse 108 Milliarden Euro. Österreich will kommende Woche Klage gegen die EU-Kommission einreichen.
Die Entscheidung des österreichischen Ministerrats fiel heute; am kommenden Montag soll die Klage offiziell beim Europäischen Gericht eingehen. Auch der Ökostromanbieter Greenpeace Energy will in der kommenden Woche gegen Hinkley Point C, den AKW-Neubau in der englischen Grafschaft Somerset, vor Gericht ziehen. Und weitere Unternehmen haben sich der Klage inzwischen angeschlossen.
Zu Recht, denn der Grund für den Gerichtsgang ist skandalös: Eine neue Kurzanalyse im Auftrag von Greenpeace Energy belegt, dass die Förderung für den AKW-Neubau viermal höher ist als zunächst angenommen. Allein die staatlich garantierte Einspeisevergütung während 35 Jahren Laufzeit beträgt 108 Milliarden Euro. Durchgewunken wurde sie von der EU-Kommission im Oktober 2014.
EU-Kommission gefährdet Wettbewerb
Zu den Aufgaben der Kommission gehört, Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt zu verhindern. Tatsächlich hebelt sie mit ihrer Entscheidung für die hohen AKW-Subventionen einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt aus: Mit Hinkley Point C würde der Großhandelspreis für so genannten Börsen-Graustrom sinken, der unter anderem Atomstrom enthält. Mit solchen Dumping-Preisen könnten engagierte Ökostromanbieter und –erzeuger nicht konkurrieren. Für einzelne Unternehmen hieße dies: jährliche Einbußen im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
In Deutschland wird die Förderung von Erneuerbaren Energien zurückgeschraubt und läuft für immer mehr Anlagen aus. Dass ausgerechnet die gefährliche Atomtechnik ein Beihilfepaket erhalten soll, welches jegliche Ökostrom-Förderung weit übertrifft, mag Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann nicht hinnehmen. Wenn ein einzelnes Atomkraftwerk mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus dem öffentlichen Haushalt alimentiert werden müsse, komme das einer Bankrotterklärung der Atomindustrie gleich. „Hier liegt eindeutig das Versagen einer zugleich gefährlichen und unwirtschaftlichen Technologie vor – und kein allgemeines Marktversagen, das Beihilfen rechtfertigen würde, wie von der EU-Kommission behauptet“, so Tangermann.
Mobilmachen gegen AKW-Alimente
Noch ist die Entscheidung der Kommission zu kippen. Bis zum 30. Juni können dritte Parteien dagegen Klage beim Europäischen Gericht einreichen, einer Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch der Deutsche Bundestag will noch vor der Sommerpause über eine Klage Deutschlands entscheiden.
Greenpeace Energy ruft die Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb noch bis zum 30. Juni im Rahmen einer Mailing-Aktion auf, Bundestagsabgeordnete zum Votum gegen die Beihilfen für Hinkley Point C zu bewegen: www.no-point.de.