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Die ILK wurde 1999 von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegründet. Sie hatte den Auftrag, Gutachten zu kerntechnischen Fragen für die Länder zu erstellen. Das Gremium ist mit hochkarätigen Kernkraftexperten besetzt und atomkritischer Positionen unverdächtig. Beim vorliegenden Bericht geht es um Untersuchungen zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Kernkraftwerke. Die Gutachten lagen Ende 2002 vor. Der endgültige Bericht ging Anfang 2003 an die Landesregierungen.
Das Ergebnis: Von den damals 19 (heute 17) in der Bundesrepublik betriebenen Kernkraftwerken haben nur drei eine bauliche Auslegung, die einem gezielten Flugzeugabsturz mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit standhalten kann, ohne dass gravierende Mengen radioaktiver Stoffe in die Umgebung freigesetzt werden. Bei allen anderen Kraftwerken ist bei einem Aufprall auf das Reaktorgebäude mit schweren bis katastrophalen Freisetzungen radioaktiver Stoffe zu rechnen. Weiterhin ist eine bauliche Ertüchtigung dieser Reaktorgebäude aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht machbar bzw. nicht sinnvoll.
Am Ende des Berichts heißt es: Die ILK selbst wird aufgrund der Untersuchungsergebnisse ihrer Gutachter eine eher allgemein gehaltene Empfehlung abgeben, auch im Hinblick auf die sicherheits- und sicherungstechnische Brisanz der Papiere. Und ganz unten findet sich der handschriftliche Vermerk, dass der - im Entwurf fett gedruckte - Hinweis auf Brisanz und Vertraulichkeit nach Diskussion gestrichen wurde.
Als Konsequenz aus der Stellungnahme der ILK fordert Greenpeace, dass die sieben gefährdetsten deutschen Atomkraftwerke umgehend vom Netz genommen werden. Dies ist ohne Weiteres möglich. Die Stromversorgung in der Bundesrepublik wäre durch eine solche Schutzmaßnahme nicht gefährdet. Die anderen Meiler ließen sich bis etwa 2015 abschalten. Das Energiekonzept Plan B belegt, dass ein schnellerer Atomausstieg möglich ist. Plan B wurde von einem renommierten Energieinstitut für Greenpeace erarbeitet.
Die Dringlichkeit der Abschaltung wird auch untermauert durch eine Einschätzung des Bundeskriminalamts. Das BKA hat 2007 festgestellt, dass die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags auf Atomkraftwerke sich seit 2001 erhöht habe.
Greenpeace setzt sich seit 2001 auf dem Rechtsweg mit der Atomaufsicht der Länder auseinander, um die Betriebsgenehmigungen von Atomanlagen anzufechten. Zusammen mit betroffenen Anwohnern geht es derzeit gegen die Atomkraftwerke Biblis und Brunsbüttel.
Bis 2008 hatten Anwohner nicht das Recht, direkt zu klagen, weil es als Sache der Regierungen betrachtet wurde, für die Sicherheit der Bevölkerung einzustehen. Am 10. April 2008 stellte jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klar, dass betroffene Bürger das Recht auf sogenannten Drittschutz geltend machen können. Das heißt, wenn sie durch eine Atomanlage ihre Sicherheit gefährdet sehen, können sie selber gegen den Betrieb der Anlage klagen. Der geheim gehaltene Bericht der ILK zeigt, dass es mehr als genug Grund zur Sorge gibt.