Castortransporte: Anwohner können klagen
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Bereits vor über zehn Jahren hatten zwei Anwohner gegen die Transportgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz für Castorbehälter mit atomaren Brennelementen geklagt. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein klarer Sieg für die Bürger und eine schwere Niederlage für die Atommüllverursacher E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall", sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace.
25 Jahre haben niedersächsische Verwaltungsgerichte die von Greenpeace unterstützten Klagen von Anwohnern der Castortransportstrecke nahe dem niedersächsischen Zwischenlager Gorleben mit der lapidaren Begründung abblitzen lassen, die betroffenen Bürger seien gar nicht klageberechtigt.
Hochradioaktive Abfälle werden per Bahn und auf der Straße mitten durch Wohngebiete transportiert. In Zukunft müssen sich die Gerichte mit den schwerwiegenden Sicherheitsargumenten gegen diese verantwortungslosen Transporte beschäftigen. Ab 2015 sollen in drei Fuhren die nächsten 21 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen, diesmal aus der britischen Plutoniumfabrik Sellafield, in Richtung Gorleben rollen.
"Der letzte Castortransport nach Gorleben im Dezember 2011 enthielt immerhin etwa 44-mal so viel Radioaktivität wie bis dahin bei der Atomkatastrophe in Fukushima insgesamt freigesetzt wurde. Das Risiko von Bahnunfällen beispielsweise mit lang andauernden Bränden oder von terroristischen Anschlägen wurde bisher fahrlässig unterschätzt", kritisiert Edler.
Aber auch die schädigende Wirkung der Neutronenstrahlung aus Castorbehältern im 'Normalbetrieb' wird von kritischen Wissenschaftlern um den Faktor 60 gefährlicher eingeschätzt, als in den aktuellen Strahlenschutz-Grenzwerten bisher berücksichtigt. Greenpeace hatte beim letzten Castortransport an der Umladestation in Dannenberg eine 600-fach erhöhte Strahlung gegenüber der normalen Hintergrundstrahlung gemessen.