Rechtsgutachten zur Strommengenübertragung
- Hintergrund
Biblis A nimmt im Atomkonsens und im Atomgesetz eine Sonderstellung ein. Der Atomkonsens mit der damaligen Bundesregierung verpflichtet RWE, auf Strommengenübertragungen auf Biblis A zu verzichten. Im Atomkonsens einigten sich die damalige Bundesregierung und die Produzenten von Atomstrom im Jahr 2000 darauf, die Nutzung von Atomenergie zu beenden. Die Bundesregierung sah das Risiko der Atomenergie für die Bevölkerung als nicht mehr tragbar an. Politik und Energiewirtschaft haben sich verpflichtet, den Atomausstieg dauerhaft umzusetzen.