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Greenpeace-Aktivist mit Attrappe einer Atommüll-Tonne
Philip Reynaers / Greenpeace

Sind Atomkraftwerke ausreichend gegen Terror geschützt?

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Nach den brutalen Terroranschlägen in Brüssel am 22. März ist Belgien im Ausnahmezustand: Bahnhöfe und der Flughafen sind geschlossen, das EU-Parlament ist abgeriegelt. Die Nachricht von Vorsichtsmaßnahmen in den AKW Tihange und Doel schürt in der Bevölkerung weitere Befürchtungen: Die seit Langem in der Kritik stehenden belgischen Atomkraftwerke wurden aufgrund der terroristischen Bedrohung teilevakuiert, nur das betriebsnotwendige Personal blieb vor Ort.

Atomkraftwerke sind verwundbar, doch ihre Betreiber, in diesem Fall Electrabel in Belgien, nehmen die Gefahr erst im Ernstfall wahr. Dass sie umgehend auf das Ausrufen der höchsten Sicherheitsstufe im Land reagiert haben, war gesetzlich vorgeschrieben. Aber das reicht nicht. Reaktoren in aller Welt sind nicht erst seit gestern potenzielle Anschlagsziele für Terroristen; zu der Gefahr durch Naturkatastrophen und menschliches Versagen tritt vermehrt eine Gefährdung durch vorsätzliche Sabotage. Absolute Sicherheit vor einem GAU garantiert nur eine Maßnahme: Abschalten.

Der gefährlichste Müll der Welt

Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz halten ihre Einschätzung der Gefahr, die durch Terrorangriffe auf deutsche Atomkraftwerke ausgeht, für die Öffentlichkeit unter Verschluss. Gegenüber Greenpeace bezog das BKA allerdings Stellung, dass die „Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge“ auf kerntechnische Einrichtungen „insgesamt zwar als gering anzusehen (ist), … aber letztlich in Betracht gezogen werden (muss)“. 

Die Regierung ist sich seit Langem der Risiken durch Angriffe bewusst: Der 2002 beschlossene Atomausstieg war nicht zuletzt auch im Sinne der Gefahrenabwehr gegen Terroristen begründet; das Zwischenlager Brunsbüttel verlor seine Genehmigung, weil es nicht ausreichend gegen Angriffe von außen geschützt war. Trotzdem handelt der Gesetzgeber nicht nach diesen Erkenntnissen.

2011 legte Greenpeace mit Anwohnern von sieben AKW-Standorten Verfassungsbeschwerde gegen die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke ein. Neben der Entsorgung des radioaktiven Abfalls bereiten vor allem die Sicherheitsmängel der Anlagen Kopfzerbrechen: So würde keines der deutschen AKW dem – willentlich oder unwillentlich – herbeigeführten Absturz eines Passagierflugzeugs standhalten. „Es gibt keine andere Industrie, die so ungehindert Hochrisikoanlagen betreiben und den gefährlichsten Müll der Welt produzieren darf“, sagt Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomkraft.

Beunruhigende Vorfälle in Belgien

Es gibt Konzepte zur Terrorabwehr, doch ihre Wirksamkeit ist umstritten. So besteht etwa die Möglichkeit, Anlagen künstlich zu vernebeln, doch die Maßnahme bietet nur wenig Schutz; die Störung von GPS-Signalen gilt als wenig effektiv. Das äußerste Mittel, Terror aus der Luft abzuwehren, ist indiskutabel und verfassungswidrig: Ein Passagierflugzeug mit unschuldigen Insassen darf auch bei drohender Gefahr für Atomkraftwerke nicht abgeschossen werden.

Gefahr droht allerdings nicht bloß durch Einwirkung von außen, auch Manipulationen von innen sind denkbar und bereits vorgekommen: 2014 sabotierten Unbekannte den Reaktor Doel 4 in Belgien und richteten große Schäden in der Turbinenhalle an – der Vorfall ist bis heute nicht aufgeklärt; klar scheint lediglich, dass es sich um Angestellte des Kraftwerks mit entsprechenden Kenntnissen gehandelt haben muss. Ebenso beunruhigend ist der Fall eines belgischen Dschihadisten, der jahrelang im Hochsicherheitsbereich von Doel als Techniker gearbeitet hatte.

Absolute Sicherheit gäbe es nicht, ist oft zu hören. Doch im Fall eines Atomunfalls muss es sie geben: Die Risiken sind schlichtweg zu groß. Die Lösung kann nur heißen: Ausstieg aus der Atomkraft, und zwar jetzt. 

  • AKW Brunsbüttel

    Kein Endlager in Brunsbüttel

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