Greenpeace will Akten einsehen
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Durch Einsicht in die Akten will Greenpeace klären, ob die Entscheidungen über einen weiteren Castor-Transport in diesem Jahr nach Gorleben eine rein politische ist. "Alle Fakten zur radioaktiven Strahlung am Zwischenlager müssen auf den Tisch. So lange darf kein Castor nach Gorleben rollen", so der Atomexperte.
Momentan zieht Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) den niedrigsten Messwert heran und begründet auf diesem Wert seine Entscheidung, den Castor rollen zu lassen. Bislang haben drei Institutionen unterschiedliche Strahlenwerte am Zwischenlager gemessen: das Niedersäschsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) (Betreiberin des Zwischenlagers) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Der Wert der PTB ist der niedrigste und dient Umweltminister Sander als Entscheidungsgrundlage.
Stellungnahme innerhalb von vier Wochen
Greenpeace fordert Einsicht in die vollständigen Messberichte und in sämtlichen Schriftverkehr des Umweltministeriums zur sogenannten Umgebungsüberwachung in Gorleben. Die Akten sollen klären, ob es finanzielle und zeitliche Beschänkungen oder messtechnische Vorgaben des Ministeriums an die PTB gegeben hat. "Wie lautete der Auftrag des Umweltministers an die PTB? Warum hat die PTB überhaupt dritte Messungen gemacht anstatt die alarmierenden Werte der behördlichen Messungen zu überprüfen? Wurde hier möglicherweise getrickst?", fragt Riedl.
Am Freitag sind die entsprechenden Anträge auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) im niedersäschsischen Umweltministerium eingetroffen. Nun muss das Ministerium laut UIG innerhalb von vier Wochen Stellung dazu beziehen.
Hintergrund: Drei Messwerte, drei Ergebnisse, eine Entscheidung
Ende Juni hatten die Strahlenmessungen des NLWKN im Auftrag des Umweltministeriums ergeben, dass der Grenzwert rund um die Castorhalle im zweiten Halbjahr überschritten würde. Die geplante Einlagerung von elf weiteren Castoren aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague wäre so nicht mehr zulässig gewesen. Die GNS widersprach der Behörde und legte eigene, niedrigere Messergebnisse vor. Daraufhin beauftragte das Ministerium ein drittes Institut, die PTB.