Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche über den Atomausstieg
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Dass der Atomausstieg zur Verfassungsfrage werden konnte, geht auf eine Klage der Stromkonzerne RWE, E.ON und Vattenfall zurück. Sie werfen der Bundesregierung vor, der beschleunigte Ausstieg komme einer Enteignung gleich. Sollte das Bundesverfassungsgericht ihnen recht geben, kommen hohe Entschädigungszahlungen auf den Staat zu. Die Rede ist von rund 20 Milliarden Euro.
Greenpeace geht davon aus, dass es so weit nicht kommen wird. Der Wortlaut der 13. Novelle des Atomgesetzes (ATG) stimmt im Wesentlichen mit dem Atomkonsens von 2001 überein – und den haben die vier großen deutschen Atomkonzerne damals selber unterzeichnet.
Das Grundgesetz fordert, dass Risiken bei der Nutzung der Atomenergie ausgeschlossen sein müssen. Schon ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen Brüter in Kalkar sagt, der Staat sei verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen" (BVerfGE 49, 89). Nach der Katastrophe von Fukushima war endgültig klar, dass es Sicherheit in der Atomenergienutzung nicht geben kann. Die Risiken der Atomkraft sind nicht beherrschbar.
Unterschreiben und aussitzen
Der Atomausstieg hat in Deutschland eine wechselhafte Geschichte. Umstritten war die Atomkraft schon in den Siebzigerjahren, der Super-GAU von Tschernobyl 1986 machte ihrem Image dann den politischen Garaus. Gestützt von massiven Protesten aus der Bevölkerung beschloss die rot-grüne Bundesregierung den Ausstieg aus der gefährlichen Technologie.
Das Ergebnis war der Atomkonsens von 2002, der vertraglich beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft, unterzeichnet von den vier großen deutschen Energiekonzernen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall. Für sie ging es von nun an darum, ihre Unternehmen umzubauen, den Atomstrom nach und nach durch Strom aus sauberen, umweltfreundlichen Quellen zu ersetzen.
Dafür hatten die Energieversorger rund zwei Jahrzehnte Zeit, genug also – vorausgesetzt man fängt zügig an. Was sie mitnichten taten: Die Erneuerbaren Energien fristeten für Jahre ein Schattendasein im Portfolio der Konzerne. Die großen vier Stromversorger warteten einfach ab, bis sich der politische Wind wieder pro Atomkraft drehte. Beim Regierungswechsel 2009 standen sie in den Startlöchern ,um für den Ausstieg aus dem Atomausstieg zu werben. Und hatten damit Erfolg: Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete eine Laufzeitverlängerung für die bestehenden Atomkraftwerke um acht bis zwölf Jahre trotz Widerstands in der Bevölkerung und im Bundestag.
Atomausstieg: Zurück auf Start
Am 11. März 2011 katapultierte die Katastrophe von Fukushima die deutschen Atombefürworter in die Realität zurück. Die schwarz-gelbe Bundesregierung erkannte, dass Laufzeitverlängerungen für deutsche AKW der Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln waren, sie leitete die nächste Kehrtwende ein: Die sieben ältesten Atommeiler und der Pannenreaktor von Krümmel wurden wenige Tage nach dem Unglück vom Netz genommen und nicht wieder hochgefahren. Ende Juni 2011 war der vollständige Ausstieg bis 2022 beschlossene Sache.
"Keine Geldgeschenke für Wortbruch"
Der Atomkonsens von 2001 erlaubte den Stromversorgern, nicht erzeugte Strommengen von einem AKW auf ein anderes zu übertragen, auch konzernübergreifend. Veraltete unsichere Kraftwerke sollten auf diese Weise schneller aus dem Verkehr gezogen werden, der Strom dafür in neueren Anlagen erzeugt werden.
Die Strommengenübertragung ist auch im Rahmen des nachgebesserten Gesetzes möglich, allerdings nicht beliebig lange. Feste Abschaltdaten für die verbliebenen Atomkraftwerke setzen dem Grenzen, schaffen aber auch Planungssicherheit. Es kann nicht dem Atomgesetz angelastet werden, wenn die Unternehmen ihre Möglichkeiten nicht nutzen.
„Der Wortbruch der Betreiber nach der unterzeichneten Atomkonsensvereinbarung von 2001 darf nicht durch Geldgeschenke belohnt werden“, fordert der Kernphysiker und Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital. „Die Atomkatastrophe von Fukushima mahnt sogar zu einem schnelleren Atomausstieg.“