Zwischenlager am AKW Unterweser
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Seit zwei Jahren klagen zwei Landwirte gegen das Atommüll-Zwischenlager am AKW Unterweser. Sie fürchten, dass das Lager nicht sicher ist vor terroristischen Angriffen. Das Oberlandesgericht Lüneburg wies die Klage im Juni 2010 ab - und muss sich demnächst erneut mit ihr befassen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidung der Vorinstanz am 22. März 2012 aufgehoben: Das Urteil verletzt revisibles Recht, weil das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung, die Behörde habe den Airbus A 380 aus der Risikobewertung ausblenden dürfen, einen fehlerhaften Willkürmaßstab zugrunde gelegt hat [...].
Unter anderem um den Airbus 380 geht es im Verfahren: Hält die 1,30 Meter dicke Stahlbetondecke stand, wenn ein Airbus 380 über dem Gebäude abstürzt? Als das Lager 2003 genehmigt wurde, war der A 380 noch nicht auf dem Markt. Im Genehmigungsverfahren spielte der Großraumflieger keine Rolle. Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 war das auch nicht erforderlich. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe den Flugzeugtyp damals noch nicht in die Prüfung einbeziehen müssen.
Der Atompysiker und Greenpeace-Experte Heinz Smital nennt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts richtungweisend. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu Recht eine Abfuhr erteilt. Der Airbus A 380 ist das größte zugelassene Flugzeug. Das Lüneburger Gericht hat die potenzielle Gefährdung durch einen Absturz einfach beiseitegewischt. Terroristische Bedrohungsszenarien, die zu großen Freisetzungen von Radioaktivität führen können, müssen aber genau betrachtet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im April 2008 ein bahnbrechendes Urteil gefällt. Es gestand Anwohnern von Atomanlagen zu, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sie ausreichend vor Gefahren durch diese Anlagen geschützt seien. Mit der Entscheidung im März 2012 hat es die Rechte der Anwohner erneut gestärkt.