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Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling fällt ein vernichtendes Urteil: Das Gutachten der Regierung steckt voller fragwürdiger und von Interessen geleiteter Annahmen, die konträr zu anderen Gutachten stehen. Die Bundesregierung täuscht mit diesem Vorgehen vorsätzlich die Bevölkerung, um Laufzeitverlängerungen von AKW für fachlich und wissenschaftlich notwendig zu erklären.
Böhling nennt insgesamt neun zentrale Kritikpunkte am Gutachten der Institute Prognos, EWI und GWS. Diese Punkte stellen wir ab heute in einer dreiteiligen Artikelserie vor.
1. Das Energiegutachten der Bundesregierung schafft das Erneuerbare-Energien-Gesetz ab
Immer wieder betont die Bundesregierung, dass sie die Atomkraft als Brückentechnologie betrachtet, die in das Zeitalter der Erneuerbaren überleiten soll. Auf Seite 48 des Gutachtens findet sich jedoch ein Passus, der einem Genickschlag für die Erneuerbaren gleichkommt: In den Szenarien wird eine nationale und technologiespezifische EE-Förderung bis 2020 unterstellt, danach bis 2050 ein europaweit kostenorientierter EE-Ausbau.
Die Gutachter gehen explizit davon aus, dass eine technologiespezifische Förderung ab 2020 beendet und damit faktisch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgeschafft wird. Die technologiespezifische Förderung hat sich im Rahmen des EEG als wirksames Mittel erwiesen, um die verschiedenen Erneuerbaren Energien an eine Wettbewerbsfähigkeit heranzuführen. Das Gesetz legt fest, dass jede Technologie abhängig von ihren Erzeugungskosten gefördert werden soll: Technologien, die noch weiter von der Wettbewerbsfähigkeit entfernt sind (z.B. Photovoltaik oder Geothermie) erhalten einen höheren Fördersatz, als Technologien, die bereits marktnäher sind (z.B. Windenergie).
Laut Energiegutachten sollen jedoch ab 2020 nur noch die billigsten Erneuerbaren Energien in Europa eine Förderung erhalten. Das führt im Referenzszenario (ohne Laufzeitverlängerung) zu einem regelrechten Ausbaustopp bei den Erneuerbaren Energien: Zwischen den Jahren 2030 bis 2040 liegt der Zuwachs der Erneuerbaren Energien nur noch bei 2,8 Prozent. Das Referenzszenario dient in dem Gutachten als Bezugspunkt, mit dem die Zielszenarien (mit 4, 12, 20 und 28 Jahren Laufzeitverlängerung) verglichen werden.
Besonders nachteilig wirkt sich die Beendigung der technologiespezifischen Förderung in allen Szenarien auf den Ausbau der Photovoltaik aus, der regelrecht gestoppt wird: Während der Zuwachs zwischen 2008 und 2020 (in 12 Jahren) bei rund 700 Prozent liegt (von 4,4 auf 31 Terawattstunden), beträgt er in den 30 Jahren danach (2020-2050) nur noch rund 20 Prozent (von 31 auf 39 TWh).
Die Annahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien widersprechen massiv dem BMU-Leitszenario von 2009, das von einem Atomausstieg ausgeht. Darin steigt der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in 2030 auf 63,7 Prozent, in 2040 auf 82,5 Prozent und in 2050 auf 90,1 Prozent. Wie die Deutsche Presse Agentur (dpa) heute berichtet, wurde ein Förderende bis 2020 aus Regierungskreisen dementiert.
2. Stiefmütterliche Behandlung der Erneuerbaren
Die Entwicklung der Erneuerbaren wird in dem Energiegutachten der Bundesregierung bewusst kleingerechnet: Bereits im Zwischenbericht zum Gutachten war im Referenzszenario (Szenario ohne Laufzeitverlängerungen) nur von 34,3 Prozent Anteil der Erneuerbaren an der Bruttostromerzeugung bis 2020 die Rede. In der Endfassung wurden diese Zahlen noch einmal nach unten korrigiert: Der Anteil der Erneuerbaren würde hiernach nur noch auf 33,7 Prozent steigen. Der Aktionsplan für Erneuerbare Energien, den das Kabinett erst am 4. August 2010 beschlossen hat, prognostiziert dagegen fünf Prozentpunkte mehr: 38,6 Prozent,
Noch weit stärker wurde der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Jahre nach 2020 heruntergerechnet. Nach Ansicht der Gutachter ist bis 2030 lediglich mit 45,2 Prozent, bis 2040 mit 48 Prozent und in 2050 mit 54 Prozent Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung zu rechnen. Hier haben die Gutachter den Anteil der Erneuerbaren Energien im Jahr 2050 nochmals um vier Prozent gegenüber dem Zwischenbericht abgesenkt.
(Autor: Benjamin Borgerding)
Zum Weiterlesen:
Das Energiegutachten der Bundesregierung, Teil 2
Das Energiegutachten der Bundesregierung, Teil 3