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In dem 90-seitigen Gesetzentwurf sind einzelne Passagen, die einen Länderausstieg regeln, rot markiert. In Paragraf 2 Absatz 5 heißt es: Die Länder können durch Landesgesetz die Gebiete bestimmen, in denen die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung zulässig ist. Für die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes bleibt den Ländern drei Jahre Zeit.
Ja zu CCS, nein zur CO2-Endlagerung?
Das Bundesumweltministerium wertet die neue Sonderregel im Gesetzentwurf als Durchbruch. Doch die Formulierungen im Gesetzentwurf schließen eine CO2-Endlagerung in den betreffenden Bundesländern keineswegs aus.
Die Sonderregel ist ein fauler Kompromiss, warnt der Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid. Der neue Gesetzentwurf von Minister Röttgen hilft den Bürgern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht, die CO2-Endlagerung vor ihrer Haustür zu verhindern. Die Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen und David McAllister lösen damit nicht ein, was sie ihren Bürgern versprochen haben. Und die Menschen in Brandenburg werden zu Versuchskaninchen gemacht.
Testfeld Brandenburg
Brandenburg ist derzeit das einzige Bundesland, das die CO2-Lagerung auf eigenem Gebiet zulassen will. Vor allem Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die Linke) drängt auf Vollzug. Bürger, Gemeinden, große Teile der Parteien wehren sich jedoch vehement gegen die CO2-Endlagerung, deren Risiken kaum abschätzbar sind.
Dementsprechend groß ist der Widerstand gegen Pläne des Energiekonzerns Vattenfall. Er will in Beeskow und Neutrebbin CO2 endlagern, das aus einer Versuchsanlage in Jänschwalde stammt. Der Gesetzentwurf macht den Weg für diese erste Anlage zur CO2-Verpressung nun frei. Smid nennt das die Methode Röttgen: Erst vollendete Tatsachen schaffen und dann unter viel öffentlichem Getöse mit den Bürgern in einen Scheindialog treten.
Wie das funktioniert, ist derzeit im Wendland zu beobachten. Auch die brandenburgische Bürgerinitiativen CO2-Endlager stoppen und co2ntraEndlager werden sich von Röttgens Manövern kaum beeindrucken lassen. Ihnen ist bundesweite Solidarität und Unterstützung zu wünschen.
CO2-Lagerstätten reichen nicht aus
Die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) setzt das Vorhandensein von CO2-Lagerstätten voraus. Ohne CO2-Endlager keine CO2-Verpressung. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sucht deshalb schon seit Jahren nach geeigneten Standorten - und korrigiert ihre Angaben regelmäßig nach unten.
2005 hieß es noch, in den mit Salzwasser gefüllten porösen Gesteinsschichten Deutschlands könnten schätzungsweise 20 Gigatonnen CO2 gespeichert werden. Im Juni 2010 waren davon noch 6,4 Gigatonnen übriggeblieben. Die deutschen Kohlekraftwerke stoßen derzeit jedes Jahr rund 350 Millionen Tonnen CO2 aus. Damit wären die Speicher nach 18 Jahren gefüllt.
Das heißt, die CO2-Lagerkapazität in Deutschland ist ohnehin schon begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass für geeignet befundene Lagerstätten ungenutzt bleiben.
Wozu das Ganze?
Bundesregierung und Energiekonzerne geben sich als Klimaschützer. Tatsächlich aber versuchen sie, mittels CCS die klimaschädliche Kohle grünzuwaschen und deren Zukunft als Energieträger sicherzustellen. Es ist absurd:
- Die CCS-Technologie verschlingt immense Summen Geldes. Es wäre wesentlich sinnvoller, diese Milliarden direkt in die Umstellung auf Erneuerbare Energien zu investieren.
- CCS steckt noch in den Kinderschuhen. Bis zum kommerziellen Einsatz in Großkraftwerken werden noch 15 bis 20 Jahre vergehen. Für den Klimaschutz ist das viel zu spät.
- Durch CCS fällt in den Kohlekraftwerken noch mehr CO2 an, denn die Anlagen verbrauchen zusätzliche Energie. Das heißt, ein Teil der Endlager wird mit CO2 gefüllt, das überhaupt erst durch den Betrieb der CCS-Anlagen entsteht.
- Die Risiken der Technik sind unkalkulierbar. Die Haftung der Industrie bei möglichen Leckagen ist derzeit auf 30 Jahre beschränkt, die Langzeitsicherheit über 10.000 Jahre nicht gewährleistet.
Greenpeace fordert Umweltminister Röttgen auf, statt des CCS-Gesetzes ein Kohleausstiegsgesetz vorzuschreiben. Das Gesetz muss einen exakten Zeitplan für den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung bis 2040 enthalten. Für die Umsetzung ist eine unabhängige Stelle zu benennen.
Beim CCS-Gesetz soll die Bundesanstalt für Geowissenschaften die Umsetzung übernehmen. Die als industrienah geltende Behörde untersteht dem Wirtschaftsministerium. Sie hatte Informationen zu möglichen CO2-Endlagern unter Verschluss gehalten. Greenpeace veröffentlichte die Standorte am 13. Februar, unter anderem auf Google Earth.
Am kommenden Mittwoch wird sich der Umweltausschuss des Bundestages mit den potentiellen Endlagerstätten befassen. Die Veröffentlichung durch Greenpeace wurde als Sonderpunkt in die Tagesordnung aufgenommen. Geladene Vertreter der BGR sollen erklären, was es mit den Standorten auf sich hat.