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Bis vergangenen Dienstag hatte die Werksleitung versucht, den Unfall vom 18. Dezember 2002 an der deutsch-französischen Grenze als unbedeutenden Zwischenfall darzustellen und die tatsächlich freigesetzte Menge des leichtentzündlichen Lösungsmittels zu verschweigen. Die Bevölkerung wurde zunächst nicht informiert, obwohl die Substanz beim Menschen zu Haut-, Augen- und Atemwegsreizungen, Ohnmachtsanfällen und Atemstillstand mit Todesfolge führen kann. Cyclohexan gehört zur Wassergefährdungsklasse 1 und erzielt in stehenden Gewässern sehr hohe, in fließenden Gewässern mittlere bis hohe toxische Wirkung.
Die Präfektur in Colmar erließ mittlerweile strenge Auflagen für die Fabrik. Ein umfassender Bericht soll die Umstände klären, die zu dem Unfall führten. Der verseuchte Teil des Werksgeländes muss gesichert und das Grundwasser regelmäßig auf eine mögliche Verunreinigung untersucht werden. Deutsche Behörden, so hieß es aus der Präfektur, seien über den Unfall nicht informiert worden, weil der Konzern Rhodia, der als weltweit größter Hersteller von Nylon gilt, den Zwischenfall als unbedeutend eingestuft habe. (dst)