Rechtsgutachten: Haltungsregeln für Schweine sind gesetzes- und verfassungswidrig
- Nachricht
Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert
Die gängige Schweinehaltung in Deutschland verstößt gegen Tierschutzgesetz und Verfassung. In einem Rechtsgutachten zeigt Greenpeace, wie Tag für Tag das Recht gebrochen wird.
Schweine sind neugierig und umtriebig – schließlich ist der Rüssel zum Herumschnüffeln da. Bis zu acht Stunden täglich verbringt das – entgegen gängiger Klischees – eher reinliche Borstenvieh mit seiner Lieblingsbeschäftigung: der Suche nach Nahrung in Laub und Erde. Wenn man es lässt.
Die natürlichen Verhaltensweisen sind laut Tierschutzgesetz Grundlage dafür, wie ein Halter mit seinen Tieren umzugehen hat. Er muss die Tiere artgemäß ernähren, pflegen und unterbringen. Eine Einschränkung der Bewegung darf nicht zu Schmerzen oder vermeidbarem Leiden führen. Das jedoch steht im krassen Widerspruch zu dem, was sich in vielen Ställen abspielt – denn die Nutztierhaltungsverordnung lässt schlechte Tierhaltung zu, obwohl sie eigentlich das Tierschutzgesetz umsetzen soll.
Haltungsregeln verstoßen gegen Tierschutzgesetz und Verfassung
Greenpeace liegt aktuelles Film- und Fotomaterial aus einer Reihe von Ställen vor. Es zeigt Schweine, die auf engstem Raum zentimetertief im eigenen Kot stehen und ohne ausreichend Tageslicht und Beschäftigungsmöglichkeiten vor sich hin vegetieren. Sie hocken im Hundesitz – ein Ausdruck der Trauer; zum Teil haben sie blutige Verletzungen. Damit wurden Praktiken dokumentiert – die durch die Nutztierhaltungsverordnung legalisiert werden.
Doch wie ist das Auseinanderklaffen von Tierschutzgesetz und Nutztierhaltungsverordnung zu erklären? „Gar nicht“, meint Stephanie Töwe, Expertin für Landwirtschaft bei Greenpeace. Deshalb hat sie die Anwälte Dr. Davina Bruhn und Dr. Ulrich Wollenteit beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Alltags in deutschen Schweineställen zu prüfen.
In ihrem Rechtsgutachten stellen die Juristen fest, dass die Haltungsbedingungen für Schweine gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Da der Tierschutz auch im Grundgesetz verankert ist, sehen sie sogar einen Bruch der Verfassung.
Rechtsgutachten zur konventionellen Schweinemast
Anzahl Seiten: 63
Dateigröße: 6.86 MB
HerunterladenWas braucht ein Schwein?
Denn statt acht Stunden Wühlen, um Pilze, Wurzeln und Würmer aufzustöbern, bekommen die meisten Schweine zweimal täglich Futter vor die Nase gekippt – vertilgen dieses in wenigen Minuten im gierigen Streit mit dicht stehenden Nachbarn. Jenseits des Fressens ist das Schweineleben öde. Das ist oft auch so gewollt, nehmen die Tiere doch am schnellsten zu, wenn sie sich wenig bewegen. Spielen oder Rennen würde die Futterkosten nach oben treiben und die Fleischzunahme senken. In den üblichen Buchten mit Voll- oder Teilspaltenspaltenböden kann das Schwein seinen arttypischen Bedürfnissen nicht nachgehen: Auf Beton kann man nicht herumwühlen.
Die Rechtsanwälte Wollenteit und Bruhns haben sich alle Bereiche des Schweinelebens angeschaut. Egal ob Ernährung, Pflege, Unterbringung oder Bewegung: Die angeborenen Verhaltensweisen werden massiv eingeschränkt. „Die Tiere werden der Haltung angepasst statt die Haltung den Bedürfnissen der Tiere anzupassen“, sagt Töwe. „So muss ein 110 Kilogramm schweres Mastschwein mit 0,75 Quadratmetern auskommen. Auch dringend benötigte Abkühlungsmöglichkeiten fehlen: Schweine schwitzen nicht, ab einer Temperatur von 20 Grad leiden die Tiere – sie brauchen Wasser oder Schlamm, um sich abzukühlen.“
Diese Haltung führt zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen: Die als intelligent geltenden Tiere sitzen apathisch herum oder werden aggressiv. Statt aber die Tiere besser zu halten, wird ihnen betäubungslos der Ringelschwanz gekürzt, der oft Ziel von Beißattacken ist.
„Deutschland ist, was die Tierhaltung angeht, nahezu rückständig“, so Töwe. In Dänemark, Schweden, der Schweiz und Österreich beispielsweise sei die Haltung besser. So müssen Ställe in Schweden getrennte Liege-, Fress- und Kotbereiche aufweisen, um dem Bedürfnis der Schweine nach Sauberkeit gerecht zu werden.
Landwirtschaftsminister Schmidt muss für echtes Tierwohl sorgen
„Landwirtschaftsminister Christian Schmidt muss die unrechtmäßigen Zustände in deutschen Schweineställen zügig ändern“, fordert Töwe. „Das von ihm angekündigte staatliche Tierwohllabel würde nur für einige Tiere die Situation verbessern und reicht in der Eingangsstufe nicht aus, um die Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Gleiches gilt übrigens auch für die Initiative Tierwohl des Lebensmittelhandels. Nur eine deutliche gesetzliche Verschärfung der Haltungsverordnung kann hier Abhilfe schaffen.“
Auch die Landwirte bräuchten Sicherheit. Ein Bauer, der seinen Schweinen ein besseres Leben mit mehr Platz und adäquaten Haltungsbedingungen bietet, hat deutlich höhere Kosten. Wenn er seine Produkte nicht besser bezahlt bekommt, und die Konkurrenz weiterhin Billigfleisch produzieren darf, hat er keine Chance, am Markt zu bestehen. Dabei wäre ein Großteil der Verbraucher bereit, mehr Geld für besser produziertes Fleisch und mehr Tierschutz auszugeben.
Derzeit können Verbraucher im Supermarkt kaum erkennen, aus welcher Stallhaltung Schweinefleisch kommt, wenn es nicht Bio- oder Neulandfleisch ist. Deshalb hat Greenpeace einen Einkaufsratgeber erstellt – er verrät, was hinter welchem Label steckt. Am besten aber ist es, weniger Fleisch zu essen – nicht nur fürs eigene Wohlbefinden, sondern auch für Umwelt, Klima und Gesundheit.
>>> Video: Auf einer Pressekonferenz schildern die Anwältin Dr. Davina Bruhn, die Tierärztin Dr. Claudia Preuß-Ueberschär und Stephanie Töwe, Expertin für Landwirtschaft bei Greenpeace, eindrucksvoll, warum die Tiere leiden und die Haltungsvorschriften in der Schweinemast gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Schauen Sie sich den Mitschnitt der Pressekonferenz auf Facebook an.