Treibnetzfischerei
Treibnetze wurden durch eine Resolution der Vereinten Nationen (UN) im Jahre 1992 für die Hochseefischerei verboten. Erst 2002 setzte die Europäische Union (EU) diese Maßnahme in ihren Gewässern durch.
- Hintergrund
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Eine Ausnahme war jedoch die Ostsee: Im April 2004 haben die EU-Fischereiminister darüber abgestimmt, ob Treibnetze auch in der Ostsee verboten werden sollten. Aber wie so häufig in der Fischereipolitik verwässern politische Entscheidungen die Empfehlungen der Wissenschaftler.
In der Ostsee östlich von Rügen gibt es vermutlich nur noch rund 100 Schweinswale der einst weit verbreiteten kleinsten Walart unserer Meere. Sie bilden die am stärksten bedrohte Walpopulation Europas. Hauptursache des Rückganges ist der ungewollte Beifang in Fischereinetzen, besonders in Treibnetzen.
Der politische Entschluß sieht vor, dass Treibnetze in der Ostsee wie bisher bis zu 21 Kilometer lang sein dürfen. Das vollständige Verbot von Treibnetzen in der Ostsee wird von 2007 auf 2008 verschoben. Akustische Scheuchvorrichtungen, die Delfine von den Netzen fern halten, werden nur auf Stellnetzfischerbooten ab 12 Metern Länge zur Pflicht. Dies gilt zudem in einigen Gebieten erst ab 2005 beziehungsweise 2007. Beobachter auf Fischereischiffen werden nur für einen kleinen Teil der Fangflotte vorgeschrieben.
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Greenpeace wird weiterhin Position gegen räuberische Fischfangmethoden beziehen und sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Fischerei einsetzen.