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Ägypten gab mit seiner Entscheidung dem französischen Argument nach, das Schiff falle als Staatseigentum nicht unter die Basler Konvention, die den Transport von Gefahrenstoffen regelt. Die ägyptische Umweltbehörde hat festgestellt, dass das Schiff keine unmittelbare Umweltgefahr für Ägypten darstelle. "Das ist eine rein politische Entscheidung. Es ist ein Skandal, dass Frankreich solchen Druck auf Ägypten ausüben konnte", so Martin Besieux, Sprecher von Greenpeace.
Auch der Oberste Gerichtshof in Indien beschäftigt sich weiter mit dem Fall Clemenceau. Am 13. Februar will ein Komittee über das Schicksal des Schiffes ein endgültiges Urteil fällen. Bis dahin muss das Schiff außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bleiben, das heißt etwa 200 Seemeilen vor der indischen Küste. Sollte das Komittee den Transport als unrechtmäßig erachten, kann das Schiff zurückgeschickt werden.
(Autor: Benjamin Borgerding)