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Was ist passiert? DDAC war als Zusatzstoff in einem Pflanzenstärkungsmittel genutzt worden. Doch es war als solches nicht auf der Verpackung deklariert. Gärtner, die die Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care und Wuxal Aminoplant verwendeten, wussten nichts von der Gefahr.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Verkauf und die Anwendung der Pflanzenstärkungsmittel bereits untersagt. Vi-Care und Wuxal Aminoplant enthalten DDAC bzw. BAC (Benzalkoniumchlorid) und führen zu einer Überschreitung der Höchstmenge von 0,01 Milligramm pro Kilogramm, wenn sie eingesetzt werden.
Betroffen sind sowohl konventionelle als auch biologische Hersteller von Topfkräutern, Tomaten und Salat. Da der Wirkstoff für Nahrungspflanzen bislang keine Zulassung hat, müssen die belasteten Produkte vernichtet werden. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) geht davon aus, dass keine akute oder chronische Gesundheitsgefahr aus der DDAC-Belastung von Lebensmitteln ausgeht.
Greenpeace fordert, dass in diesem Fall nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt wird. Es muss eine ganzheitliche, toxikologische Untersuchung durchgeführt werden. So lange die Stoffe keine Zulassung für Nahrungspflanzen haben, dürfen sie dort auch nicht eingesetzt werden. Sollten weitere Lebensmittel betroffen sein, muss das BVL die Öffentlichkeit sofort über diese Lebensmittel informieren und die gefundenen Mengen veröffentlichen.
Info zu DDAC
Hinter der Abkürzung DDAC verbirgt sich das Desinfektionsmittel Didecyldmethyl-Ammoniumchlorid. Es gehört zur Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen und wird besonders wegen seiner tensiden Wirkung geschätzt. DDAC ist eine waschaktive Substanz.
DDAC wird häufig im Zierpflanzenbau eingesetzt, da es wie ein Fungizid wirkt und zur Bekämpfung von Pilzen verwendet werden kann. Es hat die Eigenschaft, die Zellwände von Viren und Bakterien zu zerstören. Zusätzlich wird DDAC auch als Desinfektionsmittel eingesetzt, sowohl bei der Reinigung von Maschinen als auch in der Nacherntebehandlung von Obst.
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