Greenpeace veröffentlicht Gutachten über deutsch-französisches Rüstungsabkommen
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Die deutsche Bundesregierung hat im Oktober 2019 mit Frankreich ein Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich geschlossen. Dieses Abkommen ist Teil des Abkommens des Vertrags von Aachen und soll den mit der Ausfuhrkontrolle für Rüstungsgüter verbundenen Verwaltungsaufwand verringern. Insbesondere sieht das Abkommen in Art. 3 Abs. 2 vor, dass für einen Zulieferanteil von 20 Prozent des Wertes des Gesamtsystems unverzüglich eine Genehmigung zu erteilen ist: die sogenannte De-Minimis-Regel. Diese ist ein Kernelement des Abkommens.
Greenpeace legt nun ein Gutachten der Staatsrechtlerin Prof. Dr. Sigrid Boysen der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr vor. Das Gutachten untersucht die De-Minimis-Regel genauer und kommt zu dem Schluss, dass das Abkommen gegen geltendes Recht verstößt:
- Die Bundesregierung darf Entscheidung über Rüstungsexporte grundsätzlich nicht delegieren.
- Für das Abkommen wäre ein Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestags erforderlich gewesen.
- Darüber hinaus verstößt Artikel 3 Abs. 2 des Abkommen gegen den Internationalen Vertrag über den Waffenhandel (ATT) und damit gegen Internationales Recht.
Zwei Beispiele für deutsche Zulieferungen an Frankreich sind der Kampfpanzer Leclerc (MTU-Motor, Getriebe von Renk, Kurs-Lage-System), der in die VAE exportiert wurde sowie die Caesar 155mm Artilleriegeschütze (Unimog-Chassis), die an Saudi-Arabien verkauft wurden.
„Deutschland nutzt jedes Schlupfloch, um deutsch-französische Rüstungskooperationen voranzutreiben,“ so Juristin und Greenpeace-Politexpertin für Frieden und Abrüstung Anna v. Gall. „Es ist ein Skandal, dass deutsche Komponenten von Kriegswaffen über solche Kooperationsverträge in Krisen- und Konfliktländer landen können. Der moralische Kompass der Bundesregierung sollte nicht von Wirtschaftsinteressen sondern der Wahrung von deutschem und internationalem Recht geleitet sein.“
Autorin: Anna v. Gall