Offener Brief an die Bundesregierung zum Klimaschutzgesetz
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Das Klimaschutzgesetz muss die Zukunft unserer Kinder schützen, sagt die Justiz. Was dazu erfüllt sein muss, schreibt Greenpeace der Bundesregierung in einem offenen Brief.
Das Klimaschutzgesetz in seiner bestehenden Form ist nicht nur unzureichend – es ist in Teilen sogar verfassungswidrig. Diese bahnbrechende Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts hat am vergangenen Donnerstag Rechtsgeschichte geschrieben. Und sie hat Folgen: Die Bundesregierung ist nun dazu verpflichtet, ihre Klimaschutzbemühungen entscheidend zu verstärken. Der oberste Gerichtshof Deutschlands bezieht sich in seinem Urteil auf Artikel 20a des Grundgesetzes: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.”
Dieser Rechtsspruch ist in seiner Eindeutigkeit weltweit einzigartig – und ein Gamechanger für die gesamte Klimapolitik. Damit ein nachgebessertes Klimaschutzgesetz aber tatsächlich die künftigen Generationen schützt, wie es das oberste Gericht in Karlsruhe fordert, müssen nun wichtige Kurskorrekturen in der deutschen Klimapolitik geschehen. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, wendet sich heute in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesregierung. “Das Verschieben von Reduktionslasten in die Zukunft ist unzulässig und verletzt die Freiheitsrechte der jungen Generation”, sagt Kaiser darin und formuliert Forderungen an ein Klimaschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient.
Die Greenpeace-Forderungen an die Bundesregierung
- Wir brauchen ein nationales CO2-Budget, das mit dem Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
- Das Klimaziel für 2030 muss deutlich angehoben werden: Wir benötigen eine Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase um mindestens 70 Prozent bis 2030.
- Deutschland muss deutlich vor 2040 Null-Emissionen erreichen, dazu muss eine ehrgeizige Zielmarke festgelegt werden.
- Wir brauchen mittelfristig eine deutliche Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Um das sicherzustellen, sind mehrere Maßnahmen notwendig:
- Vorziehen des Kohleausstiegs auf spätestens 2030, wobei die CO2-intensivsten Kraftwerke so früh wie möglich vom Netz zu nehmen sind
- Keine Neuzulassungen von PKW mit Verbrennungsmotor ab 2025
- Ende der Massentierhaltung und der emissionsintensiven Landwirtschaft
- Abschaffung aller klimaschädlichen Subventionen bis 2025
- Außerdem muss die Bundesregierung ein Sofortmaßnahmenprogramm verabschieden, um den Treibhausgasausstoß schnell und signifikant zu reduzieren. Vorschläge dazu haben die Umweltschutzverbände in einem gemeinsamen Papier ausgearbeitet.
Dazu gehören beispielsweise die konsequente Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Schiff, ein Moratorium für den Aus- und Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen sowie die Schaffung eines Bundesnaturschutzfonds mit einem jährlichen Volumen von 500 Millionen Euro.
Nur dann wird das Klimaschutzgesetz jenen Anforderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bestätigt hat. In seinem Brief erinnert Martin Kaiser die Bundesregierung daran: “Klimaschutz hat ab sofort Verfassungsrang.” Sie muss nun einen Reduktionspfad festlegen, mit dem Deutschland schnell Treibhausgasneutralität erreicht und das Recht der jungen Generation auf Zukunft sichert. Denn Klimaschutz ist Menschenrecht.