Klima-Zukunftsklage eingereicht
- Hintergrund
Greenpeace und Germanwatch haben gemeinsam mit zehntausenden Mitkläger:innen am 16. September 2024 eine neue Klima-Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine ähnliche Klage war schon 2021 erfolgreich.
Gemeinsam mit 54.584 Mitkläger:innen haben Greenpeace und Germanwatch eine neue Verfassungsbeschwerde gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe präsentieren rund 20 Kläger:innen Klimaschutz-Banner und die Gesamtzahl der Zukunftskläger:innen. Die Kläger:innen fordern ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz und Schritte zur CO2-Reduktion im Verkehr. “Die Bundesregierung verschleppt wirksame und sozial gerechte Klimaschutz-Maßnahmen und verletzt damit Freiheits- und Gleichheitsrechte”, sagt die Rechtsanwältin der Beschwerdeführenden, Roda Verheyen. “Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden - die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.”
Klagen gegen nachlässigen Klimaschutz haben bereits weltweit Erfolge erzielt. Nach dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 haben Greenpeace und Germanwatch im Juni 2024 eine neue Zukunftsklage gestartet. Der Verfassungsbeschwerde für eine klimagerechte Zukunft konnten sich erstmals alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren anschließen. In rund zehn Wochen haben sich 54.584 Menschen entschieden, für ihr Recht auf Kilmaschutz vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Ein klares Signal an die Bundesregierung: Es ist Zeit für effektiven Klimaschutz!
Viele Menschen sind in Sorge über die Folgen der Klimakrise mit Hitzewellen und Überschwemmungen auch in Deutschland. Und sie lesen gleichzeitig, dass Deutschland nicht auf Kurs ist, um seine ohnehin nur schwachen Klimaziele zu erreichen. Doch ohne zeitnah gegenzusteuern, werden in Zukunft Maßnahmen nötig, die Freiheitsrechte einschränken – etwa durch dann sprunghaft steigende CO2-Preise oder drastische Maßnahmen wie Fahrverbote für Verbrenner.
In der Bundespressekonferenz hat Roda Verheyen Ende Juni 2024 einen Vorschlag gemacht, um etwas dagegen zu unternehmen. Alle in Deutschland lebenden Menschen können sich erstmals an einer Klima-Verfassungsbeschwerde beteiligen und von ihr vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten werden: in einer gemeinsamen Beschwerde gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes (KSG). "Jede und jeder Einzelne hat ein unveräußerliches Recht auf Klimaschutz und kann sich dieser Klage anschließen", so Verheyen mit Nachdruck. "Es ist an der Zeit, dass der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt wird."
Bereits im Jahr 2021 erstritten einige Klagende, die von Verheyen vertreten wurden, in einem wegweisenden Urteil die Anerkennung des Klimaschutzes als Verfassungsrecht. Nun fordern diese und weitere Kläger:innen die konsequente Umsetzung dieses Klima-Beschlusses durch rasche und effektive Maßnahmen und ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz.
Sozial-ökologische Gerechtigkeit
Ob in der Landwirtschaft, im Verkehr oder bei der Energieversorgung: Wir sind bereits mitten in der Veränderung. Der Wandel kommt, noch können wir ihn aktiv gestalten. Mit kreativen Ideen und Lösungen für eine grüne und gerechte Zukunft. Dieser Ansatz heißt ”sozial-ökologische Transformation”. Was wir damit meinen, wie wir es uns vorstellen.
mehr erfahrenVerfassungsbeschwerde 2024
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HerunterladenZusammenfassung Verfassungsbeschwerde Verkehrssektor
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Herunterladen"Wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, wird unser CO2-Budget für eine nachhaltige Zukunft in wenigen Jahren aufgebraucht sein”, erklärte Roda Verheyen. “Ein zu langsames Tempo beim Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte aller Menschen. Aufschieben ist keine Option mehr." Verheyen stützt sich auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im April im Fall der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz urteilte, dass jeder Staat den Reduktions- und Transformationspfad für seine Klimaziele umsetzen muss. Die Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch richtet sich besonders gegen verschleppte Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor, wie Baro Vicenta Ra Gabbert, Greenpeace-Sprecherin sozial-ökologische Gerechtigkeit, erklärt.
Minister Wissing verletzt mit fehlenden Maßnahmen Grundrechte
Das Ministerium von Volker Wissing hat 2023 im dritten Jahr in Folge seine Klimaziele nicht eingehalten. Auch zukünftig ist der Verkehr nicht auf Kurs, um sein CO2-Einsparziel zu erreichen, bescheinigt der Expertenrat für Klimafragen, ein wissenschaftliches Beratergremium der Bundesregierung, im Juni 2024. Die heutige Untätigkeit führt jedoch zu ungleich schwerwiegenden Eingriffen in der Zukunft. Denn: Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral ist, das bedeutet, dass gar kein klimaschädliches Gas freigesetzt oder jeglicher Ausstoß ausgeglichen wird. Davon ist auch der Verkehr betroffen. Je länger notwendige Schritte für Klimaschutz im Verkehr blockiert werden, desto weniger Zeit bleibt, die langfristigen Ziele zu erreichen. Ohne Maßnahmen, wie zum Beispiel einem Tempolimit auf Autobahnen oder dem Abbau klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg, werden Grundrechte verletzende Freiheitseinschränkungen unvermeidbar.
Verschiebt die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr weiterhin in die Zukunft, würden bereits in den 2030er Jahren harte Einschnitte drohen, bis hin zu Fahrverboten - dies zeigt auch die Studie “Wie ausbleibender Klimaschutz künftige Generation belastet” des NewClimate Institut im Auftrag von Greenpeace und Germanwatch, zur wissenschaftlichen Untermauerung der Verfassungsbeschwerde. Wie tiefgreifend der Gesetzgeber in den 2030er Jahren eingreifen muss, entscheidet maßgeblich das Tempo der anstehenden Mobilitätswende, zeigt die Studie.
Wie ausbleibender Klimaschutz im Verkehr künftige Generationen belastet
Anzahl Seiten: 43
Dateigröße: 5.57 MB
HerunterladenGegen die klimapolitischen Rechtsbrüche von Volker Wissing demonstrierten Greenpeace-Aktive am 15. Juli mit einer von Autospuren überzogenen Justitia-Figur vor dem Bundesverkehrsministerium in Berlin. Denn am 15. Juli lief die Frist ab, nach der Wissing gemäß dem geltenden Klimaschutzgesetz ein Sofortprogramm für seinen Sektor vorlegen sollte.
Umweltverbände reichen verschiedene Klimaklagen ein
Wie unterschiedlich Menschen von den Folgen der unzureichenden Klimapolitik betroffen wären, zeigt auch der Blick auf die Kläger:innen. So haben in der Bundespressekonferenz fünf deutsche Umweltverbände angekündigt, gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Gesellschaftsschichten drei neue Verfassungsbeschwerden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung einzureichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen jeweils eine Beschwerde mit Klagenden aus verschiedenen Lebensbereichen, die von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind. An der Zukunftsklage von Greenpeace und Germanwatch beteiligen sich auch die Beschwerdeführer:innen von 2021, Luisa Neubauer, Sophie Backsen, Hannes Backsen und Lüke Recktenwald. Dazu kommen weitere Beschwerdeführer:innen aus ländlichen Regionen, deren Freiheitsrechte beispielsweise durch den Mangel an sozial gerechten und klimafreundlichen Mobilitätsangeboten verletzt sind.
Politiker versprechen oft mehr Klimaschutz, doch gleichzeitig stockt der Kampf gegen die Klimakrise, die Flutpegel und globalen Temperaturen steigen. Extreme Wetterereignisse aufgrund der Klimakrise bedrohen unsere Existenzgrundlagen und unsere Zukunft – und die Kosten zur Bewältigung dieser Krise werden auf kommende Generationen abgewälzt. Eine UN-Umfrage aus dem Juni 2024 verdeutlicht, dass die Besorgnis über den Klimawandel noch nie so groß war: Vier von fünf Befragten unter 75.000 Menschen weltweit äußern ernste Sorgen über die Erderhitzung. Eine Mehrheit ist sich einig, dass Politik und Wirtschaft schneller handeln müssen. Daher unterstützt Greenpeace auch in zweiter Instanz eine Klimaklage gegen den Autohersteller Volkswagen, einen der größten CO2-Verursacher weltweit.