Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
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Der Bundestag hat in der vergangenen Nacht einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) angenommen. Danach soll der Handel mit Holz aus illegalen Quellen nicht mit angemessenen Strafen verfolgt werden. Greenpeace fordert ein Veto gegen die Änderungen im Bunderat.
Die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) tritt am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt (als sogenannter "Erstinverkehrbringer"), muss deren legale Herkunft nachweisen.
Deutschland setzt die neue europäische Holzhandels-Verordnung mit dem HolzSiG in nationales Recht um. Doch der von der CDU/CSU und der FDP eingebrachte Änderungsantrag hat das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herabgesetzt und so für massive Schlupflöcher gesorgt.
"Wird illegal geschlagenes Holz in Verkehr gebracht, so handelt es sich mit diesem Gesetz in den meisten Fällen nicht um eine Straftat, sondern nur noch um eine Ordnungswidrigkeit", sagt Andrea Cederquist, Waldexpertin von Greenpeace. "Dadurch droht das neue HolzSiG an Schlagkraft zu verlieren und steht im Gegensatz zu den Aussagen im Koalitionsvertrag, wonach angestrebt wird auf EU-Ebene die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz zu verschärfen."
Damit wären in Deutschland Tür und Tor für illegale Waren geöffnet. Das Gesetz würde die europaweite Holzhandelsverordnung schwächen - und dadurch auch den Waldschutz weltweit. Eine Studie von UNEP und Interpol schätzt, dass zwischen 15 und 30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes aus illegalen Quellen stammen. Besonders hoch ist dieser Anteil demnach beim Tropenholz. Zwischen 50 und 90 Prozent der Holzernte aus dem Amazonas und dem Kongo-Becken sowie aus Indonesien werden demnach illegal geschlagen. Damit kommt die Holzmafia auf einen Umsatz von 30 bis 100 Milliarden Dollar pro Jahr. Nach dem Drogenhandel und dem Handel mit gefälschten Produkten ist der Handel mit illegalem Holz somit das drittlukrativste Geschäftsfeld für die grenzübergreifende organisierte Kriminalität laut.
"Die Bundesregierung nimmt mit diesem Beschluss in Kauf, dass ein jahrelanger aufwändiger Prozess zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages untergraben wird", kritisiert Andrea Cederquist. "Das Gesetz darf den Bundesrat so nicht passieren. Deutschland darf nicht zulassen, dass der Handel mit illegalem Holz gesellschaftsfähig wird, sondern muss angemessene Strafen dafür vorsehen."
Greenpeace fordert daher die zuständigen Ministerinnen und Minister auf, sich im Agrarausschuss kommenden Montag gegen die Aufweichungen des Gesetzesentwurfs zu wenden und die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zu empfehlen. Nur so ist es möglich, den Handel mit illegalem Holz unter angemessene Strafe zu stellen und die Wälder vor Raubbau und Plünderung zu schützen.
Die EU-Holzhandelsverordnung, die nach jahrelangen Verhandlungen 2010 endlich verabschiedet wurde, begrüßt Greenpeace. Obwohl sie nur auf Holz, Möbel, Zellstoff, Papier, nicht aber auf verarbeitete Druckerzeugnisse wie Bücher oder Magazine angewendet werden kann, ist sie ein wichtiger Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen. Deshalb müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten für eine konsequente Umsetzung sorgen.