UIG-Klage über Herausgabe von Walddaten in Bayern abgewiesen
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Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage von Greenpeace auf Herausgabe von Daten über die alten öffentlichen Wälder gegen die Bayerischen Staatsforsten (BaySf) abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass die geforderten Einzelbestandsdaten der wertvollen alten Buchenbestände nicht vorliegen. Nach Erhalt der ausführlichen Urteilsbegründung wird Greenpeace weitere rechtliche Schritte prüfen.
Die Begründung ist nicht nachvollziehbar: Denn ohne die von Greenpeace angefragten, genauen Daten zu alten Buchenwäldern würde den bayerischen Staatsforsten (BaySF) jegliche fachliche Grundlage zur Bewirtschaftung, aber auch zum Schutz der Wälder fehlen. Dies wäre bei einem großen Forstunternehmen wie den BaySF nicht nur höchst verwunderlich, sondern auch extrem fahrlässig. „In Bayern können sich die Bürger nicht darauf verlassen, dass die alten Buchenwälder bei den Bayerischen Staatsforsten in guten Händen sind. Dass ein großes Forstunternehmen wie die BaySF sich weigert, Daten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Verfügung zu stellen, zeigt, dass hier ‚von oben‘ blockiert wird“, sagt Martin Kaiser, Wald- und Klimaexperte bei Greenpeace.
Andere Bundesländer verfügen über diese Daten und haben sie auch auf eine Greenpeace-Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Verfügung gestellt. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass Bayern diese Daten nicht zumindest annäherungsweise vorliegen. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Weigerung politisch motiviert ist. Denn Bayern blockiert diese Daten nicht nur gegenüber Greenpeace und der Öffentlichkeit: selbst für ein bundesweites Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN), dessen Ergebnisse am kommenden Montag veröffentlicht werden, stellte Bayern als einziges Bundesland die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung. So soll Ministerpräsident Seehofer dem Präsidenten des bayerischen Waldbesitzerverbandes „in die Hand versprochen“ haben, dass Bayern auch Daten zum öffentlichen Wald unter Verschluss hält. Dies berichtete das Holzzentralblatt im Februar 2012. Auch dies ist nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich nicht um Daten zum Privatwald, sondern um Daten zum bayerischen Bürgerwald, dem Wald aller Bürgerinnen und Bürger. Warum sollten diese keine Informationen zur Lage ökologisch wertvoller Wälder erhalten? In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung ihre geschützten „Urwälder von morgen“ sogar flächenscharf in einer Online-Karte veröffentlicht.
In Bayern soll jedoch auch weiterhin Geheimniskrämerei um die öffentlichen Wälder betrieben werden, noch nicht einmal die Karten der regionalen Naturschutzkonzepte, die für rund ein Drittel der BaySF-Forstbetriebe vorliegen, sind öffentlich einsehbar. Diese sofort zu veröffentlichen wäre ein wichtiger, erster Schritt zu mehr Transparenz im Bürgerwald Bayerns.