Stromkennzeichnung - Transparenz oder Verbrauchertäuschung?
Seit Dezember 2005 sind die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Stromkennzeichnung verpflichtet. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wird eine Auskunftspflicht des Energieversorgungsunternehmens über das Produkt Strom vorgeschrieben. Ziel dieser Regelung ist, den Kunden darüber zu informieren, in welchen Anteilen das jeweilige Unternehmen seinen Strom aus atomaren, fossilen und erneuerbaren Energieträgern herstellt und welche Umweltbelastungen daraus resultieren. Leider hat es die Bundesregierung verpasst, die Ausgestaltung der Stromkennzeichnungspflicht einheitlich und damit vergleichbar, informativ und transparent vorzuschreiben.